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FEUERPOLIZEI
Aufgrund des Gesetzes über die
Feuerpolizei-Verordnung vom 20. Juli 1882 haben die Stadtverordneten:
Förster, Altrogge, Frehe, Tölle, Schulte, Peitz , Fischer
und Dr. Rochell nachstehende Feuerlöschordnung erlassen: (Quelle:
Stadtarchiv)
Die von den Unterzeichneten und neu
angefertigte Feuerlöschordnung für die Stadt Salzkotten
ist unter dem 13. April 1883 seitens königlicher Regierung in
Minden bestätigt. Dieselbe wird, nachdem schon die Feuerwehrzeichen
beschafft, zur Ausführung gebracht sobald die noch fehlenden,
bereits bei Hönig in Köln in Bestellung gegebenen diversen
Löschutensilien sowie die bei von Sobbe hier selbst in Druck
gegebenen Namensverzeichnisse abgeliefert sind.
Dankend sei hier noch zu bemerken,
dass die Provinzial-Feuersozietätsdirektion in Münster zu
diesen Kosten 508 Mark sowie im Vorjahr zu der neuen Zubringerpumpe
mit 1847,00 Mark zu 1/3 beigetragen hat.
Die damals königliche Regierung
zu Minden, Abteilung des Inneren, genehmigte die Feuerlöschordnung
am 19. April 1883 unter der Nummer 425 IPF (in preußischer Fassung)
und wurde vom damaligen Herrn von Schierstädt unterzeichnet.
Diese Feuerlöschordnung ist
der Anfang der organisierten Feuerwehr für die Stadt Salzkotten.
Damals -wie auch heute- hatte das
Verhalten der Bürger seine Gültigkeit. Jeder, der eine Feuersgefahr
bemerkte, war verpflichtet zu helfen oder aber dies sofort zu melden.
Die damaligen Feuermeldestellen waren entweder der Küster der
Kirchengemeinde, der seinerseits die große Feuerglocke läutete,
oder der städtische Nachtwächter, der dann in das Feuerhorn
blies. Bei einem Feuer außerhalb der Stadt wurde nur mit kleiner
Brandglocke <<Feuerlärm>> gemacht.
Im Gegensatz zur heutigen Zeit wurden
die Männer der Feuerwehr zum Feuerwehrdienst verpflichtet und
somit war die Pflichtfeuerwehr Bestandteil des öffentlichen Lebens.
Befreit von dieser Verpflichtung
waren:
- unmittelbare Staatsbeamte
- mittelbare Staatsbeamte
- Geistliche und Lehrer
- Wundärzte, Ärzte und Apotheker
- Körperlich unfähige Personen
Dienstboten, Gesellen und Gehilfen,
welche nicht in der Pflichtfeuerwehr eingeteilt waren, mussten sofort
an der Brandstelle erscheinen, um dort jede notwendige Hilfe zu leisten.
Die oberste Leitung bei einem Schadenfeuer
hatte die sogenannte <<Branddirektion>> und diese bestand
aus:
- dem Bürgermeister als Branddirektor
- dem Beigeordneten bzw. Schöffen
als Stellvertreter
- einem Stadtverordneten Mitglied als
Spritzendirektor
- einem Gemeindemitglied als Stellvertreter
- einem technischen Baubeamten und in
Ermangelung eines solchen, aus einem tüchtigen Bauhandwerker
Die Organisation der verschiedenen
Abteilungen bestand aus:
- der Spritzenabteilung
- der Rettungsabteilung
- der Handwerkskompanie
- der Wasserleitungs-Kommission
Bei Feuer in benachbarten Gemeinden,
die bis auf zwei Meilen (1 Meile=7,5 Km) Weges entfernt waren, wurde
unaufgefordert die Handdruck-Spritze, Aufricht- und Bedienpersonal
sowie die dazugehörigen Feuerlöscheimer zugeführt.
Noch heute besteht diese alte Regelung, denn Nachbarschaftshilfe ist
bis zu 15 Km ab Stadtgrenze aus unentgeltlich zu leisten.

Damals wie heute mußten Privatbrunnen
und Wasserbehälter uneingeschränkt zur Verfügung gestellt
werden.
Die Mitglieder der Feuerwehr sowie
alle an der Brandstelle anwesenden Personen hatten sich des übermäßigen
Genusses von <<geistigen Getränken>> zu enthalten.
Die Polizeibehörde konnte benachbarte Wirtshäuser schließen.
Für die gute Erhaltung der <<Dienstzeichen
der Feuerwehr>> (heute die persönliche Ausrüstung)
hatte jedes Feuerwehrmitglied <<bestens Sorge zu tragen>>.
Ging ein solches verloren, oder wurde es nicht pfleglich behandelt,
so wurde auf Kosten des Betroffenen ein neues <<Dienstzeichen>>
beschafft.
Damals gab es für die einzelnen
Feuerwehrabteilungen sogenannte <<Instructionen>>, so
hatte sich z.B. die Branddirektion nach dem ersten Feuersignal schleunigst
zur Brandstelle zu begeben und sich über die Art und Ausdehnung
des Feuers zu informieren.
Die Spritzenabteilung hatte die Aufgabe,
die Feuerspritze im Handzug auf dem geradesten Weg zur Brandstelle
zu bringen. Unter Aufsicht des <<Spritzenhauptmannes>>
wurden die Druckschläuche aus Textilgewebe angeschraubt und eine
Doppelreihe von Wasserreichern hergestellt, die in der einen Reihe
die vollen und in der anderen Reihe die leeren Wassereimer weiterreichten.
Die <<Rottenmeister>>
waren dem Spritzenhauptmann für das Aufstellen der Wasserreicher
und der
Überwachung der Schläuche
verantwortlich.
Die <<Rettungsabteilung>>
musste unter allen Umständen die in Gefahr schwebenden Menschen
und Tiere mit aller Umsicht und Energie aus dem Gefahrenbereich retten.
Erst danach – wenn überhaupt
noch möglich- wurde das Mobilar geborgen. Wegen der dichten Fachwerk
- Bebauung (teilweise mit Dächern aus Stroh) war es erforderlich,
auch das Nachbargebäude auszuräumen. Bei Feuersbrünsten
wurde es notwendig, die geretteten Sachwerte weit genug vom Feuer
wegzuschaffen, welches ein erhebliches mehr an Mannschaft und Transportmitteln
erforderte. Die geretteten Sachen und der Aufbewahrungsort waren aufzulisten
und der Polizeibehörde mitzuteilen.
Die <<Handwerkskompanie>>
hatte die Aufgabe, unter Mitführung einer „Hacke" oder Axt, Feuerhaken
und Leitern, möglichst schnell zur Brandstelle zu eilen.
Unter Anweisung ihres Kommandeurs
entfernten sie Hecken, Einfriedungen und erforderlichenfalls übernahmen
sie das Niederreißen von Wänden oder das Abbrechen von
Gebäuden.
Die <<Wasserleitungs-Kommission>>
hatte den Befehl, je nach Erfordernis, die Schütte (das sind
Staubretter an einem Flusslauf) am Rothebach und <<Ostenthore>>
zu schließen, dann aber auch bei den zunächst gelegenen
Kanalschächten der Haupt- Vielser- oder Marktstraße ein
Schüttbrett so anzubringen, dass das Wasser gestaut wurde und
somit für Löschzwecke verwendet werden konnte.
Zuletzt
geändert am
18-Jul-2002 1:41 PM
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