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FEUERPOLIZEI

Aufgrund des Gesetzes über die Feuerpolizei-Verordnung vom 20. Juli 1882 haben die Stadtverordneten: Förster, Altrogge, Frehe, Tölle, Schulte, Peitz , Fischer und Dr. Rochell nachstehende Feuerlöschordnung erlassen: (Quelle: Stadtarchiv)

Die von den Unterzeichneten und neu angefertigte Feuerlöschordnung für die Stadt Salzkotten ist unter dem 13. April 1883 seitens königlicher Regierung in Minden bestätigt. Dieselbe wird, nachdem schon die Feuerwehrzeichen beschafft, zur Ausführung gebracht sobald die noch fehlenden, bereits bei Hönig in Köln in Bestellung gegebenen diversen Löschutensilien sowie die bei von Sobbe hier selbst in Druck gegebenen Namensverzeichnisse abgeliefert sind.

Dankend sei hier noch zu bemerken, dass die Provinzial-Feuersozietätsdirektion in Münster zu diesen Kosten 508 Mark sowie im Vorjahr zu der neuen Zubringerpumpe mit 1847,00 Mark zu 1/3 beigetragen hat.

Die damals königliche Regierung zu Minden, Abteilung des Inneren, genehmigte die Feuerlöschordnung am 19. April 1883 unter der Nummer 425 IPF (in preußischer Fassung) und wurde vom damaligen Herrn von Schierstädt unterzeichnet.

Diese Feuerlöschordnung ist der Anfang der organisierten Feuerwehr für die Stadt Salzkotten.

Damals -wie auch heute- hatte das Verhalten der Bürger seine Gültigkeit. Jeder, der eine Feuersgefahr bemerkte, war verpflichtet zu helfen oder aber dies sofort zu melden. Die damaligen Feuermeldestellen waren entweder der Küster der Kirchengemeinde, der seinerseits die große Feuerglocke läutete, oder der städtische Nachtwächter, der dann in das Feuerhorn blies. Bei einem Feuer außerhalb der Stadt wurde nur mit kleiner Brandglocke <<Feuerlärm>> gemacht.

Im Gegensatz zur heutigen Zeit wurden die Männer der Feuerwehr zum Feuerwehrdienst verpflichtet und somit war die Pflichtfeuerwehr Bestandteil des öffentlichen Lebens.

Befreit von dieser Verpflichtung waren:

      • unmittelbare Staatsbeamte
      • mittelbare Staatsbeamte
      • Geistliche und Lehrer
      • Wundärzte, Ärzte und Apotheker
      • Körperlich unfähige Personen
 

Dienstboten, Gesellen und Gehilfen, welche nicht in der Pflichtfeuerwehr eingeteilt waren, mussten sofort an der Brandstelle erscheinen, um dort jede notwendige Hilfe zu leisten.

Die oberste Leitung bei einem Schadenfeuer hatte die sogenannte <<Branddirektion>> und diese bestand aus:

      • dem Bürgermeister als Branddirektor
      • dem Beigeordneten bzw. Schöffen als Stellvertreter
      • einem Stadtverordneten Mitglied als Spritzendirektor
      • einem Gemeindemitglied als Stellvertreter
      • einem technischen Baubeamten und in Ermangelung eines solchen, aus einem tüchtigen Bauhandwerker

Die Organisation der verschiedenen Abteilungen bestand aus:

      • der Spritzenabteilung
      • der Rettungsabteilung
      • der Handwerkskompanie
      • der Wasserleitungs-Kommission

Bei Feuer in benachbarten Gemeinden, die bis auf zwei Meilen (1 Meile=7,5 Km) Weges entfernt waren, wurde unaufgefordert die Handdruck-Spritze, Aufricht- und Bedienpersonal sowie die dazugehörigen Feuerlöscheimer zugeführt. Noch heute besteht diese alte Regelung, denn Nachbarschaftshilfe ist bis zu 15 Km ab Stadtgrenze aus unentgeltlich zu leisten.



Damals wie heute mußten Privatbrunnen und Wasserbehälter uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden.

Die Mitglieder der Feuerwehr sowie alle an der Brandstelle anwesenden Personen hatten sich des übermäßigen Genusses von <<geistigen Getränken>> zu enthalten. Die Polizeibehörde konnte benachbarte Wirtshäuser schließen.

Für die gute Erhaltung der <<Dienstzeichen der Feuerwehr>> (heute die persönliche Ausrüstung) hatte jedes Feuerwehrmitglied <<bestens Sorge zu tragen>>. Ging ein solches verloren, oder wurde es nicht pfleglich behandelt, so wurde auf Kosten des Betroffenen ein neues <<Dienstzeichen>> beschafft.

Damals gab es für die einzelnen Feuerwehrabteilungen sogenannte <<Instructionen>>, so hatte sich z.B. die Branddirektion nach dem ersten Feuersignal schleunigst zur Brandstelle zu begeben und sich über die Art und Ausdehnung des Feuers zu informieren.

Die Spritzenabteilung hatte die Aufgabe, die Feuerspritze im Handzug auf dem geradesten Weg zur Brandstelle zu bringen. Unter Aufsicht des <<Spritzenhauptmannes>> wurden die Druckschläuche aus Textilgewebe angeschraubt und eine Doppelreihe von Wasserreichern hergestellt, die in der einen Reihe die vollen und in der anderen Reihe die leeren Wassereimer weiterreichten.

Die <<Rottenmeister>> waren dem Spritzenhauptmann für das Aufstellen der Wasserreicher und der

Überwachung der Schläuche verantwortlich.

Die <<Rettungsabteilung>> musste unter allen Umständen die in Gefahr schwebenden Menschen und Tiere mit aller Umsicht und Energie aus dem Gefahrenbereich retten.

Erst danach – wenn überhaupt noch möglich- wurde das Mobilar geborgen. Wegen der dichten Fachwerk - Bebauung (teilweise mit Dächern aus Stroh) war es erforderlich, auch das Nachbargebäude auszuräumen. Bei Feuersbrünsten wurde es notwendig, die geretteten Sachwerte weit genug vom Feuer wegzuschaffen, welches ein erhebliches mehr an Mannschaft und Transportmitteln erforderte. Die geretteten Sachen und der Aufbewahrungsort waren aufzulisten und der Polizeibehörde mitzuteilen.

Die <<Handwerkskompanie>> hatte die Aufgabe, unter Mitführung einer „Hacke" oder Axt, Feuerhaken und Leitern, möglichst schnell zur Brandstelle zu eilen.

Unter Anweisung ihres Kommandeurs entfernten sie Hecken, Einfriedungen und erforderlichenfalls übernahmen sie das Niederreißen von Wänden oder das Abbrechen von Gebäuden.

Die <<Wasserleitungs-Kommission>> hatte den Befehl, je nach Erfordernis, die Schütte (das sind Staubretter an einem Flusslauf) am Rothebach und <<Ostenthore>> zu schließen, dann aber auch bei den zunächst gelegenen Kanalschächten der Haupt- Vielser- oder Marktstraße ein Schüttbrett so anzubringen, dass das Wasser gestaut wurde und somit für Löschzwecke verwendet werden konnte.






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Zuletzt geändert am 18-Jul-2002 1:41 PM

 
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